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Reglement Instrumente

Gustav Mahler Academy 2025/2026

1. Zur Bewerbung sind MusikstudentInnen zugelassen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 21. Juli 2007 geboren sind.

2. Alle Nationalitäten sind zur Bewerbung zugelassen.

3. Bewerbungen sind für folgende Instrumente geöffnet: Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn, Trompete und Posaune*.
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Die Gustav Mahler Academy macht kein gesondertes Probespiel für Bassposaune. Wenn Du uns neben dem Posaunen-Video auch eines mit Bassposaune schicken möchtest, werden wir es uns aus Interesse und wegen möglicher Besetzungserfordernisse ansehen, aber es wird keinen Einfluss auf die Entscheidung der Jury haben.

4. BewerberInnen sollten an einer Musikhochschule oder Universität eingeschrieben sein. Bewerbungen von MusikerInnen, die bereits in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

5. Die Anmeldung muss online über das „Anmeldeformular“ auf unserer Webseite eingereicht werden.

6. Anmeldeschluss: 27. Februar 2025

7. Aufgrund der großen Zahl der eingegangenen Bewerbungen können die Ergebnisse der Auswahl frühestens am 31. März 2025 bekannt gegeben werden. Die Frist für die Bestätigung der Teilnahme der Musiker wurde folglich auf den 15. April 2025 verschoben.
Alle Musiker, die eine Bewerbung eingereicht haben, erhalten eine Antwort.

Die TeilnehmerInnen werden von einer Jury aus renommierten LehrerInnen und MusikerInnen ausgewählt. Die Auswahl der TeilnehmerInnen wird ausschließlich per E-Mail bis spätestens 24. März 2025 mitgeteilt. Die Musiker haben bis zum 31. März 2025 Zeit, ihre Teilnahme per E-Mail an caramaschi@busoni-mahler.eu zu bestätigen. Die Auswahl der Jury ist nicht anfechtbar. Aufgrund der hohen Zahl von Bewerbungen ist es der Jury nicht möglich, individuelles Feedback zu geben.

8. Der Bewerbung müssen folgende Dokumente beigefügt werden:

  • Scan eines gültigen Ausweises (PDF)
  • Lebenslauf auf Englisch (PDF)
  • Link zum Audition-Video (für Spezifikationen s.u.)
  • Überweisungsbestätigung der Anmeldegebühr (€ 30,-)

Es werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt. 

9. Alle BewerberInnen, auch jene, die in der Vergangenheit an der Gustav Mahler Academy teilgenommen haben, müssen einen Link zu ihrem Audition-Video einreichen. Links zu YouTube, Vimeo oder ähnlichen Streaming-Plattformen sind willkommen, Videos, die als komplettes File heruntergeladen werden müssen, können  nicht berücksichtigt werden. Zugelassen sind auch Videos, die mit Smartphone aufgenommen wurden. Klavierbegleitung ist erwünscht, aber kein Ausschlusskriterium.

10. Audition-Repertoire: 
Violine – ein beliebiges Mozart-Konzert (Exposition 1. Satz)*
Viola – Hoffmeister- oder Stamitz-Konzert (Exposition 1. Satz)*
Cello – Haydn-Konzert D-Dur (Exposition 1. Satz)*
Kontrabass – Dittersdorf- oder Vanhal-Konzert (Exposition 1. Satz)*
Flöte – ein beliebiges Mozart-Konzert (Exposition 1. Satz)*
Oboe – Mozart-Konzert (Exposition 1. Satz)*
Klarinette – Mozart-Konzert (Exposition 1. Satz)*
Fagott – Mozart-Konzert (Exposition 1. Satz)*
Horn – beliebiges Mozart-Konzert (Teil des 1. Satzes – siehe Download)*
Trompete – Haydn-Konzert (Teil des 1. Satzes – siehe Download)*
Posaune – Präludium aus einer beliebigen Bach-Suite (ganzer Satz); Auszüge: Tuba Mirum, Bolero, Walküre*

*Die zur Verfügung gestellten Auszüge dienen nur als Beispiel. Jeder Kandidat ist frei, den Auszug aus der eigenen Ausgabe zu verwenden.

11. Gebühren:

  • Einschreibegebühr: € 30,- bei der Anmeldung zu erstatten (siehe Anmeldeformular für Zahlungsanweisungen)
  • Teilnahmegebühr: € 150,- im Falle der Auswahl zur Teilnahme an der Gustav Mahler Academy zu erstatten

12. Erstattung von Kosten:
Alle Studierenden haben Anspruch auf eine jährliche Kostenpauschale zur Deckung ihrer Reisekosten zur und von der Mahler Academy von € 500,- für das Jahr 2025 und 500,- für das Jahr 2026, das am Ende des jeweiligen Zeitraums per Banküberweisung ausgezahlt wird, falls die/der TeilnehmerIn an der Gustav Mahler Academy teilgenommen hat.
Auf Tournee erhalten alle TeilnehmerInnen eine pauschale Spesenerstattung von € 100,- pro Tourneetag. Dieser Betrag versteht sich zuzüglich zu der oben genannten Kostenpauschale von € 500,-.

13. In wenigen Einzelfällen kann es vorkommen, dass eingeladene Musiker:innen am zweiten Jahr des Bienniums nicht teilnehmen können, weil sie das erforderliche Instrument nicht spielen und nicht die Möglichkeit haben es innerhalb eines Jahres zu erlernen (z.B. Wiener Oboe, Wiener Horn).

14. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung werden von der Gustav Mahler Academy übernommen. Die Unterbringung erfolgt in Doppelzimmern, in Ausnahmefällen auch in Dreibettzimmern.

15. Alle TeilnehmerInnen erhalten einen individuellen Stundenplan, der sich aus der Anwesenheit der Faculty und den Produktionsgegebenheiten ergibt. Die Ankunfts- und Abreisedaten können für verschiedene Instrumentengruppen variieren.

16. Die Teilnahme an allen Unterrichtsstunden, Proben und Konzerten, die im individuellen Stundenplan vorgesehen sind, ist obligatorisch.

17. Kurssprache ist Englisch.

Für weitere Fragen zur Gustav Mahler Academy wenden Sie sich bitte an Alessandra Caramaschi (caramaschi@busoni-mahler.eu).