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Reglement

Gustav Mahler Academy 2025/2026

1. Zur Bewerbung sind MusikstudentInnen zugelassen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 21. Juli 2007 geboren sind.

2. Alle Nationalitäten sind zur Bewerbung zugelassen.

3. Bewerbungen sind für folgende Instrumente geöffnet: Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn, Trompete und Posaune.

4. BewerberInnen sollten an einer Musikhochschule oder Universität eingeschrieben sein. Bewerbungen von MusikerInnen, die bereits in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

5. Die Anmeldung muss online über das „Anmeldeformular“ auf unserer Webseite eingereicht werden.

6. Anmeldeschluss: 27. Februar 2025

7. Die TeilnehmerInnen werden von einer Jury aus renommierten LehrerInnen und MusikerInnen ausgewählt. Die Auswahl der TeilnehmerInnen wird ausschließlich per E-Mail bis spätestens 24. März 2025 mitgeteilt. Die Auswahl der Jury ist nicht anfechtbar. Aufgrund der hohen Zahl von Bewerbungen ist es der Jury nicht möglich, individuelles Feedback zu geben.

8. Der Bewerbung müssen folgende Dokumente beigefügt werden:

  • Scan eines gültigen Ausweises (PDF)
  • Lebenslauf auf Englisch (PDF)
  • Link zum Audition-Video (für Spezifikationen s.u.)
  • Überweisungsbestätigung der Anmeldegebühr (€ 30,-)

Es werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden. 

9. Alle BewerberInnen, auch jene, die in der Vergangenheit an der Gustav Mahler Academy teilgenommen haben, müssen einen Link zu ihrem Audition-Video einreichen. Links zu YouTube, Vimeo oder ähnlichen Streaming-Plattformen sind willkommen, Videos, die als komplettes File heruntergeladen werden müssen, können  nicht berücksichtigt werden. Zugelassen sind auch Videos, die mit Smartphone aufgenommen wurden. Klavierbegleitung ist erwünscht, aber kein Ausschlusskriterium.

10. Audition-Repertoire: 
Violine – ein beliebiges Mozart-Konzert (Exposition 1. Satz)
Viola – Hoffmeister- oder Stamitz-Konzert (Exposition 1. Satz)
Cello – Haydn-Konzert D-Dur (Exposition 1. Satz)
Kontrabass – Dittersdorf- oder Vanhal-Konzert (Exposition 1. Satz)
Flöte – ein beliebiges Mozart-Konzert (Exposition 1. Satz)
Oboe – Mozart-Konzert (Exposition 1. Satz)
Klarinette – Mozart-Konzert (Exposition 1. Satz)
Fagott – Mozart-Konzert (Exposition 1. Satz)
Horn – beliebiges Mozart-Konzert (Exposition 1. Satz);
Trompete – Haydn-Konzert (Exposition 1. Satz)
Posaune – Präludium aus einer beliebigen Bach-Suite (ganzer Satz); Auszüge: Tuba Mirum, Bolero, Walküre

11. Gebühren:

  • Einschreibegebühr: € 30,- bei der Anmeldung zu erstatten (siehe Anmeldeformular für Zahlungsanweisungen)
  • Teilnahmegebühr: € 150,- im Falle der Auswahl zur Teilnahme an der Gustav Mahler Academy zu erstatten

12. Erstattung von Kosten:
Alle Studierenden haben Anspruch auf eine jährliche Kostenpauschale zur Deckung ihrer Reisekosten zur und von der Mahler Academy von € 500,- für das Jahr 2025 und 500,- für das Jahr 2026, das am Ende des jeweiligen Zeitraums per Banküberweisung ausgezahlt wird, falls die/der TeilnehmerIn an der Gustav Mahler Academy teilgenommen hat.
Auf Tournee erhalten alle TeilnehmerInnen eine pauschale Spesenerstattung von € 100,- pro Tourneetag. Dieser Betrag versteht sich zuzüglich zu der oben genannten Kostenpauschale von € 500,-.

13. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung werden von der Gustav Mahler Academy übernommen. Die Unterbringung erfolgt in Doppelzimmern, in Ausnahmefällen auch in Dreibettzimmern.

14. Alle TeilnehmerInnen erhalten einen individuellen Stundenplan, der sich aus der Anwesenheit der Faculty und den Produktionsgegebenheiten ergibt. Die Ankunfts- und Abreisedaten können für verschiedene Instrumentengruppen variieren.

15. Die Teilnahme an allen Unterrichtsstunden, Proben und Konzerten, die im individuellen Stundenplan vorgesehen sind, ist obligatorisch.

16. Kurssprache ist Englisch.

Für weitere Fragen zur Gustav Mahler Academy wenden Sie sich bitte an Alessandra Caramaschi (caramaschi@busoni-mahler.eu).