Wettbewerbsbestimmungen

65. Internationaler Ferruccio Busoni Klavierwettbewerb 2024/2025


1. EINSCHREIBUNG

Wer: Teilnahmeberechtigt sind Pianisten und Pianistinnen, die nach dem 1. Januar 1994 und spätestens am 31. Dezember 2008 geboren sind. All jene, die den Busoni-Preis einmal gewonnen haben, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Wo: Die Anmeldung kann online unter www.busoni-mahler.eu vorgenommen werden. 

Wann: Die Anmeldung muss bis spätestens 15. Mai 2024 erfolgen. 

Wie: Der Bewerber/die Bewerberin muss alle Pflichtfelder des entsprechenden Formulars ausfüllen und folgende Unterlagen einsenden: Personenangaben, Kopie des Reisepasses oder Personalausweises, Foto, Lebenslauf, Bildungsweg, Videoaufnahme (siehe Punkt 2 Buchstabe a).

Einschreibe- und Teilnahmegebühren: Es gibt zwei Arten von Gebühren:
A. eine Einschreibegebühr von 30,00 € pro Kandidat/Kandidatin, die bei der Einreichung des Online-Bewerbungsformulars zu entrichten ist. Anweisungen für die Zahlung finden Sie direkt auf dem Online-Formular.
B. Kandidaten/Kandidatinnen, die zum Glocal Piano Project zugelassen werden, müssen eine Teilnahmegebühr von 120,00 € (ohne Bankgebühren) entrichten.
Die Busoni-Mahler-Stiftung übermittelt sämtliche Informationen zur Entrichtung der Teilnahmegebühr nach der Auswahl der am Glocal Piano Project teilnehmenden Kandidaten und Kandidatinnen.
Sowohl die Einschreibegebühr als auch die Teilnahmegebühr werden im Falle eines Rücktritts des Teilnehmers nicht zurückerstattet.


Direkte Anmeldung für den Einzug in die Endrunden für WFIMC Gewinner*innen:

Kandidaten/Kandidatinnen, die zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.10.2024 einen 1. oder 2. Preis bei einem Wettbewerb gewonnen haben, der Mitglied der World Federation of International Music Competitions ist, können sich direkt für die Endrunden bewerben. Das dafür vorgesehene Bewerbungsformular, das ab dem 1. Juli 2024 auf der Website www.busoni-mahler.eu abrufbar ist, muss bis zum 31. Oktober 2024 ordnungsgemäß ausgefüllt eingereicht werden. Unter den regulär eingegangenen Anmeldungen können bis zu 3 Kandidaten/Kandidatinnen ausgewählt und zur Endrunde zugelassen werden. Sie werden von der Jury des Glocal Piano Project ausgewählt.
Achtung: Eine doppelte Anmeldung im Glocal Piano Project und direkt in den Endrunden ist nicht möglich. Jene Kandidaten/Kandidatinnen, die sich bereits im Glocal Piano Project angemeldet haben und im Zeitraum 15. Mai – 30. Oktober 2024 einen ersten oder zweiten Preis bei einem Mitgliedswettbewerb der WFIMC gewinnen, können sich vom Glocal Piano Project zurückziehen und sich für eine direkte Bewerbung zu den Finalrunden entscheiden. Die entsprechenden Unterlagen müssen bis zum 31.10.2024 übermittelt werden.


2. WETTBEWERBS-PHASEN

a) Video-Auswahl (Auswahl von 100 Teilnehmern/Teilnehmerinnen)

Aus den fristgerecht eingegangenen, ordnungsgemäß ausgefüllten Bewerbungen werden höchstens 100 Bewerber ausgewählt. Das Datum der Veröffentlichung der 100 zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerber/Bewerberinnen hängt von der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen ab. Die Stiftung gibt daher nach Ablauf der Bewerbungsfrist, in jedem Fall aber mindestens zwei Monate vor dem Glocal Piano Project, die Namen der ausgewählten Kandidaten/Kandidatinnen bekannt.

Technische Vorgaben der Videoaufnahmen:
Videodauer: mindestens 10 und maximal 15 Minuten. Maximale Größe 5 GB. MP4-Format. Es darf lediglich eine Videodatei, gegebenenfalls mit verschiedenen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgezeichneten Werken hochgeladen werden. Jedes Werk muss mit einer einzigen, festen Kamera aufgezeichnet worden sein, und die Aufzeichnung darf nicht geschnitten oder editiert werden.Die Aufnahme darf nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
≫ Für das Musikprogramm siehe Punkt 4.2.


b) Glocal Piano Project – TOP 100 – Klavier solo:
20. – 30. November 2024

Die 100 Kandidaten/Kandidatinnen, die anhand der Videoeinsendungen ausgewählt wurden, werden im Rahmen des Glocal Piano Project auftreten; dieses breit angelegte hybride Live-Festival mit Publikumspräsenz, wird in Form professioneller Audio-Video-Mitschnitte aller Auftritte auch über eine Online-Plattform zugänglich sein. Die Jury wir das Glocal Piano Project über das Internet verfolgen und am Ende dieser Wettbewerbsphase 26 Pianisten auswählen, die an der Endrunde in Bozen teilnehmen dürfen.
In Zusammenarbeit mit Steinway & Sons ermöglichen wir den Teilnehmern und Teilnehmerinnen die Nutzung diverser Locations auf der ganzen Welt zu gleichen Bedingungen für das jeweils lokale Publikum. Des weiteren stellen wir eine Internetpräsenz zur Verfügung, die die Auftritte aller Teilnehmer und Teilnehmerinnen für einen Zeitraum von 10 Monaten sichtbar macht.
Auch das Publikum – sowohl jenes vor Ort sowie jenes im Internet – hat die Möglichkeit auf der eigens eingerichteten Online-Plattform sein Votum abzugeben; maximal 4 Kandidaten/Kandidatinnen aus den hierbei Erstgereihten werden auf diesem Wege zur Endphase 2025 zugelassen.
≫  Für das Musikprogramm siehe Punkt 4.3.


c) Endphase:
27. August – 7. September 2023

Die Endausscheidungen finden öffentlich in Bozen statt und umfassen:

TOP 33 – Klavier solo: 27. – 29. August 2025

TOP 12 – Klavier solo: 30. – 31. August 2025

TOP 6 –  Kammermusik: 2. – 4. September 2025

TOP 3 – Finalissima: 7. September 2025

≫ Für das Musikprogramm siehe Punkt 4.4.

3. EINLADUNGEN, UNTERKUNFT, REISEKOSTEN

a) Einladungen:
In jeder Phase des Wettbewerbs versendet das Sekretariat eine Mitteilung mit Datum und Uhrzeit des jeweiligen Auftritts, bei der jeder Bewerber und jede Bewerberin aufgefordert wird, sich mit einem gültigen Ausweisdokument zu präsentieren.

b) Unterkunft:
Für die Dauer der Teilnahme am Glocal Piano Project können die Kandidaten/Kandidatinnen im Bedarfsfall gegen Vorlage einer auf ihren Namen lautenden Rechnung die Zahlung einer Spesenpauschale von max. 150,00 € für ihre Unterbringung beantragen.
Für die Teilnahme an den Endrunden in Bozen erhalten alle Kandidaten/Kandidatinnen ab dem Tag ihrer Einberufung freie Kost und Logis, solange sie am Wettbewerb Während ihres Aufenthalts in Bozen wird allen Kandidaten/Kandidatinnen ein Klavier zur Verfügung gestellt.

c) Reisekosten:
Die zur Endrunde zugelassenen Kandidaten/Kandidatinnen erhalten eine pauschale Reisekostenerstattung in Höhe von 800,00 €, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme an der Endphase per Banküberweisung ausgezahlt wird. Bitte denken Sie daran, alle Daten vollständig und korrekt zu übermitteln, damit das Sekretariat die Überweisung des Geldes vornehmen kann.

4. MUSIKALISCHES REPERTOIRE

4.1. Allgemeine Hinweise zum musikalischen Repertoire:

Alle in den verschiedenen Prüfungen vorgetragenen Stücke müssen bei einem Verlag erschienen sein. Es werden nur vollständige Werke akzeptiert. Als vollständige Werke gelten auch einzelne Etüden, Intermezzi oder Stücke, die in der Konzertpraxis auch außerhalb des Gesamtwerks gespielt werden; einzelne Tempi von Sonaten oder Suiten werden jedoch nicht akzeptiert.
Die Reihenfolge der vorgetragenen Stücke ist den Kandidaten/Kandidatinnen freigestellt, sie muss jedoch in der Online-Bewerbung angegeben werden. Die Kandidaten/Kandidatinnen müssen zu jedem Stück die entsprechende – so exakt wie möglich berechnete – Dauer angeben, um die Einhaltung der Gesamtdauer des musikalischen Vortrags zu gewährleisten. Die Gesamtdauer muss einschließlich der Pausen angegeben werden. Die Kandidaten/Kandidatinnen müssen das Repertoire auswendig spielen, mit Ausnahme der zeitgenössischen und kammermusikalischen Stücke. Sie müssen dem Sekretariat des Wettbewerbs innerhalb der in der Ausschreibung angegebenen Frist eine Kopie der Partituren der Stücke in der von ihnen verwendeten Ausgabe elektronisch übermitteln, damit diese auf der Abstimmungsplattform der Jury zur Verfügung steht.

4.2. Repertoire für die Videoauswahl:
Die Dauer des Videos muss zwischen 10 und maximal 15 Minuten betragen.
Der Kandidat/die Kandidatin kann ein oder mehrere Werke seiner/ihrer Wahl vortragen. Das Repertoire kann in den folgenden Runden des Wettbewerbs wiederholt werden.

4.3. Musikprogramm für das GLOCAL PIANO PROJECT – TOP 100 – Klavier solo:
Für diese Prüfung müssen die 100 zugelassenen Kandidaten/Kandidatinnen ein Programm von 15 bis 20 Minuten Dauer vortragen, das wie folgt zusammengesetzt ist:

→ eine Etüde von F. Chopin (op. 10 oder op. 25) oder eine Etüde von F. Liszt;
→ eine Etüde von C. Debussy, B. Bartók (op. 18), S. Rachmaninoff, S. Prokofiev, I. Stravinsky, A. Scriabin oder G. Ligeti;
→ ein oder mehrere Stücke freier Wahl.

Etwaige Änderungen des individuellen Musikprogramms müssen bis zum 15. September 2024 beim Sekretariat unter Verwendung der entsprechenden Formulare eingehen.

4.4. Musikprogramm für die Endphase 2025:
Das den Kandidaten/Kandidatinnen zur Verfügung gestellte, entsprechende Formular ist auszufüllen und bis zum 31. März 2025 beim Sekretariat einzureichen.
Das musikalische Programm für die Endrunden muss sich vollständig von dem des Glocal Piano Project unterscheiden. Zudem darf dasselbe Stück in den verschiedenen Runden der Endausscheidungen nicht mehr als einmal aufgeführt werden.

a)
Bei der TOP 33-Prüfung – Klavier solo
präsentieren die 33 erfolgreichen Kandidaten/Kandidatinnen ein Programm von 25 bis 30 Minuten, das wie folgt zusammengesetzt ist:

→ eine der folgenden Kompositionen von F. Busoni:
– Eine Elegie von BV 249
– Elegie Nr. 7 Berceuse BV 252
– Sonatine Nr. 1 BV 257
– Sonatina Seconda BV 259
– Sonatine „In diem nativitatis Christi MCMXVII“ BV 274
– Toccata (Preludio – Fantasia – Ciaccona) BV 287
– Indisches Tagebuch (I), Nr. 1 oder 2 oder 3 oder 4 BV 267
– Präludien op. 37 BV 181: eine Auswahl von 3 Präludien
– Fantasie nach Johann Sebastian Bach BV 253
– 10 Variationen über ein Präludium von Chopin (Klavierübungen Teil 5) BV 213a
→ andere Werke nach freier Wahl des Kandidaten.

b) Bei der TOP 12-Prüfung – Klavier solo
präsentieren die 12 erfolgreichen Kandidaten/Kandidatinnen ein Programm von 50 bis 55 Minuten Länge wie folgt:

→ eine Transkription von J.S. Bach/F. Busoni;
→ eine Sonate von L. v. Beethoven, M. Clementi, J. Haydn oder W.A. Mozart, welche sich von den in den vorangegangenen Runden vorgestellten Stücken unterscheiden muss (mit Ausnahme des Programmes der Videoaufnahme);
→ ein oder mehrere zeitgenössische Klavierwerke, die in Zusammenarbeit mit dem Concours international de piano d’Orlèans ausgewahlt werden. Die Liste wird den Bewerbern/Bewerberinnen ab dem 1. Februar 2023 zur Verfügung gestellt;
→ andere Werke nach Wahl des Bewerbers, die nicht in den vorangegangenen Prüfungen eingereicht wurden (mit Ausnahme des Programmes der Videoaufnahme).

c) Bei der TOP 6-Prüfung – Kammermusik präsentieren die 6 zugelassenen Kandidaten/Kandidatinnen ein Programm, das wie folgt zusammengesetzt ist:

Kammermusikteil – Eines der folgenden Quintette:
– Schumann: Quintett für Klavier und Streicher op. 44
– Brahms: Quintett für Klavier und Streicher op. 34
– Franck: Quintett für Klavier und Streicher
– Dvořák: Klavierquintett Nr. 1 op. 5
– Dvořák: Klavierquintett Nr. 2 op. 81
– Schostakowitsch: Quintett für Klavier und Streicher op. 57

Solo-Teil:
Ein Programm von maximal 30 Minuten Dauer mit Werken nach freier Wahl des Kandidaten.

d) Für die TOP 3 Finalissima
präsentieren die 3 zugelassenen Kandidaten/Kandidatinnen zwei der folgenden Klavierkonzerte. Die endgültige Entscheidung, welches der beiden Konzerte im Rahmen des Wettbewerbs aufgeführt werden soll, wird von der Jury und dem künstlerischen Leiter am Ende des Kammermusikfinales (4. September 2025) getroffen.

–  A. Mozart: Konzerte für Klavier und Orchester K 466, K 456, K 467, K 491, K 595, K 488
– L.v. Beethoven: Konzert für Klavier und Orchester Nr. 3, Nr. 4, Nr. 5
– B. Bartók: Konzert für Klavier und Orchester Nr. 2
– F. Chopin: Konzert für Klavier und Orchester Nr. 1 und Nr. 2
– M. Ravel: Konzert für Klavier und Orchester in G-Dur
– S. Rachmaninow: Konzert für Klavier und Orchester Nr. 1 und Nr. 4
– S. Rachmaninow: Rhapsodie über ein Thema von Paganini op. 43
– P.I. Tschaikowsky: Konzert für Klavier und Orchester Nr. 1
– S. Prokofjew: Konzert für Klavier und Orchester Nr. 3 und Nr. 5
–  F.Liszt: Konzert für Klavier und Orchester Nr. 1 und Nr. 2
– C. Saint-Saëns: Konzert für Klavier und Orchester Nr. 2 und 5
– R. Schumann: Konzert für Klavier und Orchester in a-Moll op. 54
– A. Skrjabin: Konzert für Klavier und Orchester op. 20

Etwaige Änderungen des musikalischen Programms für die Endausscheidungen müssen bis zum 15. Juni 2025 mittels der dafür vorgesehenen Formulare beim Sekretariat eingegangen sein.

5. DIE JURY

Die Jury des Wettbewerbs setzt sich aus Fachleuten aus der Musikwelt verschiedener Nationalitäten zusammen, die sich im Falle eines Lehrverhältnisses oder einer familiären Beziehung zu den Kandidaten/Kandidatinnen der Stimme enthalten müssen. In jeder Phase des Wettbewerbs (Videoaufnahme, Glocal Piano Project und Endausscheidung) wird die Jury neu zusammengestellt. Den Teilnehmern/Teilnehmerinnen ist es strengstens untersagt, mit den Jurymitgliedern in Kontakt zu treten, solange sie am Wettbewerb teilnehmen. Ab dem 1. Oktober 2025 werden die Stimmen der einzelnen Jurymitglieder nur für die Endausscheidung veröffentlicht.

6. RECHTE UND PRIVACY

Mit der Anmeldung erklärt sich der Kandidat/die Kandidatin stillschweigend damit einverstanden, dass die Busoni-Mahler-Stiftung die für die Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlichen personenbezogenen Daten sowie die fotografischen Aufnahmen verwenden darf, und stimmt außerdem der Audio-Video-Aufzeichnung und der Online-Übertragung der Auswahlverfahren, zu denen er/sie zugelassen wird, zu (siehe das dem Anmeldeformular beigefügte Formular zum Datenschutz).

Alle von der Busoni-Mahler-Stiftung produzierten Audio- und Videoaufzeichnungen sind deren Eigentum, sowohl was die kommerziellen als auch die nichtkommerziellen Rechte betrifft.


7. ZUSÄTZLICHE VERPFLICHTUNGEN DER TEILNEHMER*INNEN

Der Preisträger/die Preisträgerin des Busoni-Preises ist verpflichtet, die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, welche die Stiftung mit italienischen und ausländischen Konzertveranstaltern eingeht, um die künstlerische Karriere zu fördern. In den folgenden zwei Wochen nach dem Wettbewerb, d.h. zwischen dem 8. und 22. September 2025, verpflichtet sich der Preisträger/die Preisträgerin, die ersten Konzertverpflichtungen einzuhalten, die zuvor von der internen Leitung der Stiftung vereinbart wurden; der Preisträger/die Preisträgerin muss auch den Konzertverpflichtungen Vorrang einräumen, die die Leitung der Busoni-Mahler-Stiftung für die folgenden zwei Jahre (September 2025 – August 2027) vereinbaren wird.

8. PREISE

Busoni-Preis: 30.000,00
Der Busoni Preis ist nicht teilbar.

Dem Busoni-Preisträger wird auch der Preis in memoriam Arturo Benedetti Michelangeli von € 5.000,00 verliehen, unter der Voraussetzung, dass der Busoni-Preis einstimmig verliehen wird.
Es laufen Verhandlungen für wichtige Konzertengagements in Italien und im Ausland.

2. Preis: € 10.000,00
3. Preis: € 5.000,00
4. Preis: € 4.000,00
5. Preis: € 3.000,00
6. Preis: € 2.500,00

Die überdies zu vergebenden Sonderpreise werden noch bekannt gegeben.
Die oben erwähnten Preise sind nach den jeweiligen in Italien geltenden fiskalischen Bestimmungen zu versteuern. Der Kandidat/die Kandidatin wird somit den Nettobetrag erhalten.
Die Kandidaten/Kandidatinnen, die nicht zum Kammermusikfinale zugelassen wurden, erhalten auf Anfrage eine Teilnahmebestätigung.


INFORMATIONEN
 

Stiftung Ferruccio Busoni – Gustav Mahler
Laubengasse 19/A
39100 Bolzano/Bozen – Italien
Tel. (+39) 0471 976568
info@busoni-mahler.eu

Follow us